Eine Scheidung, bei der ein Unternehmen, eine Immobiliengesellschaft, erhebliches Vermögen oder Güter in mehreren Ländern auf dem Spiel stehen, ist kein gewöhnliches Scheidungsverfahren. Rechtsanwalt Vincent Fritsch, zugelassen an den Anwaltskammern Straßburg und Luxemburg, begleitet Unternehmer, Führungskräfte und Selbstständige bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung und der Aufteilung ihres Vermögens, auch in grenzüberschreitenden Konstellationen (Frankreich, Luxemburg, Deutschland). Die Kanzlei arbeitet auf Französisch, Deutsch und Englisch, mit frei vereinbartem Honorar.
Typische Fallkonstellationen
- Ein Ehegatte führt ein Unternehmen: Schicksal der Gesellschaftsanteile, Bewertung, Gesellschafterverrechnungskonto.
- Eine Immobilie oder eine familiäre Immobiliengesellschaft (SCI) ist aufzuteilen.
- Vermögenswerte in mehreren Ländern.
- Ein deutsch-französisches oder französisch-luxemburgisches Paar: anwendbares Recht, ausländischer Ehevertrag.
- Ein hoher nachehelicher Ausgleichsanspruch (prestation compensatoire): Wertpapiere, Unternehmen, Lebensversicherung, Altersvorsorge.
- Ausgleichsansprüche zwischen einem Ehegatten und der Gütergemeinschaft.
Wenn die Scheidung Ihr Betriebsvermögen betrifft
Führt ein Ehegatte ein Unternehmen, stellt sich bei der Scheidung eine zentrale Frage: die Unterscheidung zwischen der Gesellschafterstellung, die grundsätzlich beim geschäftsführenden Ehegatten verbleibt, und dem Wert der Anteile, der je nach Güterstand in die Auseinandersetzung fallen kann. Hinzu kommen die Unternehmensbewertung, das Schicksal des Gesellschafterverrechnungskontos und der Dividenden sowie gegebenenfalls Ausgleichsansprüche der Gütergemeinschaft, wenn gemeinschaftliche Mittel Eigengut finanziert haben. Diese technischen Fragen entscheiden oft über erhebliche Beträge.
Die internationale Dimension
Für ein deutsch-französisches oder französisch-luxemburgisches Paar oder bei Vermögen im Ausland stellt sich zuerst die Frage nach dem auf den Güterstand anwendbaren Recht und dem zuständigen Gericht. Seit der EU-Verordnung 2016/1103 bestimmen präzise Regeln das anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Eheverträge. Die Folgen sind erheblich: Die deutsche Zugewinngemeinschaft wirkt anders als die französische Errungenschaftsgemeinschaft (communauté). Mit Zulassung in Straßburg und Luxemburg und verhandlungssicherem Deutsch ist die Kanzlei für diese Mandate gerüstet.
Die Aufteilung der Immobilie
In den meisten Scheidungen ist eine gemeinsame Immobilie aufzuteilen. Drei Wege kommen in Betracht: die bevorzugte Zuweisung an einen Ehegatten gegen Ausgleichszahlung, der Erwerb des Anteils des anderen oder der Verkauf. Die Kanzlei berät Sie zur passenden Option und ihren Folgen, einschließlich der Teilungsabgabe.
Warum diese Kanzlei
- Doppelte Kompetenz: Familienrecht UND Vermögens-/Gesellschaftsrecht.
- Doppelzulassung Frankreich-Luxemburg und verhandlungssicheres Deutsch für internationale Mandate.
- Über 24 Jahre Erfahrung, frei vereinbarte Honorare.
Häufige Fragen
Was geschieht mit dem Unternehmen bei der Scheidung?
Die Gesellschafterstellung verbleibt grundsätzlich beim geschäftsführenden Ehegatten, der Wert der Anteile kann jedoch je nach Güterstand in die Auseinandersetzung einfließen. Erforderlich sind eine Bewertung und eine Einzelfallprüfung.
Welches Recht gilt für ein internationales Paar?
Seit der EU-Verordnung 2016/1103 hängt das auf den Güterstand anwendbare Recht von präzisen Kriterien ab (gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Rechtswahl der Ehegatten). Ein ausländischer Ehevertrag kann anerkannt werden. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Wie wird das Haus aufgeteilt?
Durch Zuweisung an einen Ehegatten mit Ausgleichszahlung, durch Übernahme des Anteils des anderen oder durch Verkauf. Die Wahl hängt von Ihrer Situation und dem Wert der Immobilie ab.
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Allgemeine Information ohne Erfolgsversprechen. Jede Situation erfordert eine individuelle Prüfung. Frei vereinbarte Honorare; die Kanzlei ist nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig.
Weitere Websites der Kanzlei
Die Kanzlei Fritsch Avocat ist auch in Steuerprüfungen und Steuerstreitigkeiten, URSSAF-Prüfungen und -Streitigkeiten sowie für Handelsvertreter tätig. Hauptwebsite der Kanzlei: fritsch-avocat.fr.